Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gewiss fällt es nicht leicht, sich in gesunden Tagen mit möglichen Notsituationen auseinanderzusetzen.
Dennoch gilt: Für den Fall, dass Sie als volljährige Person nicht mehr Ihren Willen äußern können, dürfen auch nächste Angehörige nur dann für Sie sprechen und entscheiden, wenn sie von Ihnen bevollmächtigt wurden.
Deshalb empfehlen wie Ihnen rechtzeitig einer solchen Situation (z.B. durch Unfall, Krankheit, hohes Alter) vorzubeugen und Vorkehrungen zu treffen.

Selbstbestimmungsrecht in Alter und Krankheit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes.
Der dokumentierte Wille ist für alle – Ärzte, Pflegepersonal, Angehörige, Bevollmächtigte, Betreuer – verbindlich
Er tritt dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, d.h. Sie können nicht mehr selbst entscheiden.


Der Sankt Elisabeth Hospizverein Memmingen-Unterallgäu e. V. informiert Sie gerne in einem Gespräch über die Möglichkeiten der Vorsorge in persönlichen Angelegenheiten!

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch unter der Rufnummer 08331/4908989.

 

Wir beraten nach und mit der Broschüre

„Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayerischen Justizministeriums,

ISBN 978 3406 744 150, € 5,90

Hinweis: Die vollständige Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayerischen Justizministeriums enthält vertiefte Informationen zu diesem Thema und einen weiteren Formularsatz. Die Broschüre ist im Rahmen von Beratungsgesprächen bei uns erhältlich, für private Zwecke kann sie auch im Internet unter https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/vorsorge_f%C3%BCr_unfall__krankheit_und_alter.pdf   abgerufen werden.

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Sonntag, 21. April 2024, 14 Uhr,
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